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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der WorldConnect AG, Viscosestrasse 46, 9443 Widnau, Schweiz, im Folgenden kurz „WorldConnect" genannt
terms & conditions of sale
1. Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche – auch künftige – Lieferungen, Leistungen und Angebote der WorldConnect AG (nachfolgend "WorldConnect") als Anbieterin von World Adaptern, Country Adaptern, USB Chargern, Batterien, Kabeln und sonstigen Produkten, Lieferungen und Leistungen (nachfolgend "SKROSS® Produkte") an Kunden gelten ausschliesslich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Als Kunden gelten ausschliesslich Einzel- und juristische Personen, die als Wiederverkäufer die gekauften SKROSS® Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter veräussern (nachfolgend "Kunden"). WorldConnect und Kunden können nachfolgend einzeln auch als "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.

1.2 Liegt ein Vertriebs- oder sonstiger Vertrag (ausgenommen die auf diese Verkaufs- und Lieferbedingungen verweisenden Bestellungen) zwischen den Parteien vor, geht dieser den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, die subsidiär anwendbar bleiben.

1.3 WorldConnect verkauft keine SKROSS® Produkte direkt an Endverbraucher; entsprechend kommen diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Endverbrauchern gegenüber nicht zur Anwendung.

1.4 Gibt ein Kunde Bestellungen an WorldConnect auf, so gilt dies als Anerkennung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Gleiches gilt, wenn ein Kunde SKROSS® Produkte von WorldConnect annimmt. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Parteien.

1.5 Einkaufsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese werden zwischen den Parteien nicht Vertragsinhalt. Erfüllungshandlungen von WorldConnect gelten nicht als Zustimmung zu Bedingungen des Kunden, soweit sie von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.

2. Angebote

2.1 Allgemeine Angebote von WorldConnect und Preise in Katalogen, Prospekten, im Inter- net und in ähnlichen Publikationen gelten freibleibend. WorldConnect kann sie bis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gemäss Ziffer 3.2 ohne Angabe von Gründen zurückziehen oder die angebotenen SKROSS® Produkte an Dritte verkaufen (sog. Zwischenverkauf). Falls Angaben in den schriftlichen Auftragsbestätigungen der WorldConnect von den Katalog-, Prospekt-, Internet- und sonstigen Angaben abweichen, sind jene in der Auftragsbestätigung verbindlich.

2.2 Angebote, die spezifisch auf Anfrage des Kunden abgegeben werden, sind für die Dauer des Angebots rechtlich verbindlich. Angebotspreise und Bedingungen gelten für die Dauer von vier Wochen ab Datum des Angebots.

2.3 Die nachträgliche Berichtigung von offenbaren Irrtümern, insbesondere in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, bleibt vorbehalten.

3. Bestellungen und Vertragsabschluss

3.1 WorldConnect nimmt Bestellungen ausschliesslich in schriftlicher oder elektronischer Form entgegen. Elektronisch abgegebene Bestellungen sind für den Kunden in gleicher Weise rechtsverbindlich wie schriftlich erfolgte Bestellungen.

3.2 Der Vertrag gilt dann als zustande gekommen, wenn WorldConnect nach Erhalt der Bestellung dem Kunden entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung zustellt oder die Lieferung an den Kunden sofort absendet. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, gilt er mit Leistung der zuletzt geleisteten Unterschrift einer Partei als zustande gekommen.

3.3 Soweit eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen wurde, sind nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages nur dann gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich unter beiderseitiger Unterzeichnung festgehalten wurden.

4. Verwendungszweck, Herstellerangaben

4.1 WorldConnect ist in keinem Fall verpflichtet, sich über den beabsichtigten Verwendungszweck des bestellten SKROSS® Produkts zu erkundigen.

4.2 Sollten die schriftlichen Herstellerangaben über Einsatzzweck und Verwendungshinweise von den Angaben eines Mitarbeiters von WorldConnect abweichen, sind die Herstellerangaben allein massgeblich. Sind die Herstellerangaben unvollständig, ist es Sache des Kunden, sich bei WorldConnect über den Einsatz und die richtige Anwendung des SKROSS® Produktes zu erkundigen. WorldConnect lehnt jede Haftung für fehlerhafte Beratung oder Auskünfte ab.

5. Preise

5.1 Alle Preisangaben der WorldConnect verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto (ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) sowie ohne jeden Abzug. Sie gelten gemäss den in Ziffer 9.1 aufgeführten INCOTERMS bzw. gemäss den speziellen Bedingungen in der Auftragsbestätigung. Transport- oder Lieferungskosten, Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sowie Verlust oder Beschädigung richten sich nach den anwendbaren INCOTERMS. Erfolgt die Lieferung auf EU-Paletten, ist der Kunde verpflichtet, dieselbe Anzahl an EU-Paletten in unbeschädigtem Zustand auszutauschen. Fehlende bzw. beschädigte Paletten werden dem Kunden belastet.

5.2 Hat WorldConnect mehrere Lieferungen in einem Gesamtangebot angeboten und nimmt der Kunde eine hiervon abweichende Bestellung vor, so ist WorldConnect berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen, wobei insbesondere Mengenrabatte oder andere Preisnachlässe wegfallen können.

5.3 Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten und sicheren Verkehr auf den Zufahrtswegen. Der Kunde hat für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten für die Lieferfahrzeuge zu sorgen. Lieferfahrzeuge müssen ohne Verzögerung entladen werden. Fehlfrachten oder Schäden, insbesondere aus verzögerter Entladung, gehen zulasten des Kunden.

6. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

6.1 Versandbereit gemeldete SKROSS® Produkte sind sofort abzurufen. Teilabrufe sind unzulässig. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden die SKROSS® Produkte verpackt geliefert.

6.2 WorldConnect behält sich das Recht vor, mehrere Bestellungen unter der gleichen Kundennummer oder mit gleicher Lieferadresse zusammenzufassen und als Sammellieferung auszuliefern. Sofern der Kunde eine Einzelauslieferung wünscht, wird dieser Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt.

6.3 Sofern Bestellungen des Kunden unter einem in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegten Mindestwert pro Auftrag liegen, werden diese mit einem Mindermengenzuschlag bzw. einer Entschädigung für Mehraufwand und Kosten belastet.

6.4 Die Lieferung der SKROSS® Produkte ist vom Kunden unmittelbar nach der Auslieferung auf Identität (Lieferung der richtigen SKROSS® Produkte), Quantität (Lieferung der richtigen Anzahl SKROSS® Produkte) und Transportschäden (soweit WorldConnect für die Organisation des Transports zuständig ist) zu prüfen und jede Unregelmässigkeit umgehend WorldConnect zu melden. Transportschäden sind vom Transportunternehmen sofort schriftlich zu bestätigen.

6.5 Bei Annahmeverzug ist WorldConnect berechtigt, die SKROSS Produkte in Rechnung zu stellen und die SKROSS® Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Bei Annahmeverzug haftet WorldConnect nur bei grobem Verschulden für den Untergang oder Beschädigung des Kaufgegenstandes.

7. Lieferfristen

7.1 Angaben der WorldConnect über allgemeine Lieferfristen sind stets unverbindlich. Die in Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine gelten als Richttermine. Fixe Liefertermine können sich auf einzelne SKROSS® Produkte oder auf die ganze Bestellung beziehen.

7.2 Unbeschadet von Ziffer 7.1, beginnen von WorldConnect zugesagte Lieferfristen mit dem Datum der Auftragsbestätigung (bei Wochenenden und Feiertagen gilt der folgende Werktag). Bei Lieferfristen nach Tagen werden nur Werktage gezählt. Hat der Kunde Vorbedingungen zu erfüllen (z.B. Unterlagen, Genehmigungen, Anzahlungen oder Sicherheiten beibringen oder leisten), beginnt die Lieferfrist mit der Erfüllung dieser Bedingungen.

7.3 Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer und vom Willen von WorldConnect unabhängiger Umstände, wie z. B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Trans- portschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte und dergleichen.

7.4. Treten die in Ziffer 7.3 genannten Fälle ein, ist WorldConnect berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin bleibt der Kunde weiterhin an den Vertrag gebunden. Bereits erbrachte Teilleistungen werden dann vertragsgemäss abgerechnet, Anzahlungen werden zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche.

7.5 Ist ein fixer Liefertermin schriftlich vereinbart, ist der Kunde bei schuldhaftem Lieferverzug von WorldConnect lediglich berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer vom Kunden schriftlich zu setzenden, angemessenen Nachfrist, vom nicht erfüllten Teil des Auftrages zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die SKROSS® Produkte zum Zeitpunkt des Ablaufes der Nachfrist versandbereit sind. Teillieferungen von WorldConnect dürfen nicht zurückgewiesen werden.

8. Erfüllung, Erfüllungsort und Übergang von Nutzen und Gefahr

8.1 Der Erfüllungsort wird von WorldConnect bestimmt. Vorbehältlich anderslautender Angaben in Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen der WorldConnect, gelten die Lieferungen und Preise FCA von spezifiziertem WorldConnect Lager (z.B. Hamburg, Deutschland), bzw. FOB Hochseehafen Bangkok, jeweils gemäss INCOTERMS 2010. Nutzen und Gefahr gehen entsprechend der vereinbarten INCOTERMS von WorldConnect auf den Kunden über. Auch bei Streckengeschäften (Drop-Shipments) gehen Nutzen und Gefahr gemäss den vereinbarten INCOTERMS auf den Kunden über. Warenlieferungen erfolgen grundsätzlich unversichert. WorldConnect übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für Transportschäden, Verlust und Diebstahl jeglicher Art, haftet also weder für die rechtzeitige Beförderung noch für sonstige Schäden, wie z.B. durch Witterungseinflüsse etc.

8.2 Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gelten die SKROSS® Produkte spätestens drei Tage nach dem vom Kunden avisierten Abruftermin als abgerufen und die Gefahr damit als auf den Kunden übergegangen.

8.3 Gesondert vereinbarte Qualitätsprüfungen berühren nicht die Bestimmungen hinsichtlich Erfüllungsort und Gefahrenübergang.

8.4 Die Rücknahme von gelieferten SKROSS® Produkten oder deren Umtausch ist generell ausgeschlossen und gilt als Vertragsrücktritt seitens des Kunden mit den Rechtsfolgen gemäss Ziffer 11. Sollte WorldConnect im Einzelfall einer Rücknahme der SKROSS® Produkte zustimmen, kann sie eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der WorldConnect nichts anderes vereinbart ist, sind vom Kunden alle bestellten SKROSS® Produkte im Voraus zu bezahlen.

9.2 Anderslautende Zahlungsbedingungen gehen aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Wird eine Zahlungsfrist vereinbart, ist die Zahlung in allen Fällen so frist- gerecht zu leisten, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto der WorldConnect gutgeschrieben ist.

9.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Zahlungsverzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Die von WorldConnect festgelegten Verzugszinsen werden zum CHF 3-Monats LIBOR plus 5% p.a. berechnet. Nach erfolgloser erster Mahnung ist WorldConnect berechtigt, ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der Zahlung zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde zu ersetzen hat.

9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen an WorldConnect zurückzubehalten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

9.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag geleistet, an dem WorldConnect valutamässig über sie verfügen kann.

9.6 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug oder treten Umstände ein, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, so ist WorldConnect berechtigt:

  • die Erfüllung aller eigenen Verpflichtungen bis zur Erfüllung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen des Kunden aufzuschieben; und/oder
  • alle Forderungen sofort fällig zu stellen; und/oder
  • von allen schwebenden Lieferverträgen nach Massgabe von Ziffer 11.1.2 zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; und/oder
  • mehrere der oben angeführten Alternativen gleichzeitig in Anspruch zu nehmen und darüber hinaus zusätzliche Sicherheiten vom Kunden zu verlangen. Der Kunde ist auf erstes Verlangen hin insbesondere verpflichtet, alle offenen Forderungen durch Zessionen oder durch Einräumung von Pfandrechten an den Vermögensgegenständen zu Gunsten der WorldConnect zu sichern.

9.7 Eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Sie stehen zudem unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung.

9.8 Bei Vereinbarung von Ratenzahlung tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde mit auch nur einer Teilzahlung gänzlich oder teilweise mehr als 10 Tage im Verzug ist. Alle ausständigen Teilleistungen werden ohne Mahnung oder Setzung einer Nachfrist sofort fällig.

10. Gewährleistung

10.1 WorldConnect gewährleistet dem Kunden nur, dass die SKROSS® Produkte bei bestimmungsgemässem Gebrauch und vorschriftsgemässer Lagerung während 2 Jahren ab Lieferdatum frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind, vorausgesetzt, die jeweiligen Nutzungs-, Bedienungs- und Applikationsanweisungen werden strikte eingehalten.

10.2 WorldConnect gewährleistet zudem, dass die SKROSS® Produkte nur die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen und einzig zum vorausgesetzten Gebrauch tauglich sind.

10.3 Die SKROSS® Produkte (d. h. Adapter, Ladegeräte, Kabel und Batterien) entsprechen den technischen Angaben im Produktbeschrieb und, soweit relevant, der CE-Kennzeichnung gemäss EU-Verordnung 765/2008, der EU-RoHS Richtlinie 2011/65 betreffend Einsatz von Gefahrstoffen in Geräten und in elektronischen Bauelementen sowie der EG-REACH Verordnung 1907/2006 (EU Chemikalienverordnung). Zudem entsprechen die SKROSS® Adapter der Norm 60884-2-5:1995 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) (mit Ausnahme des "Classic" Modells und gewisser nicht standardmässiger Versionen anderer 2-Pol Adapter). Weitergehende Zusicherungen werden keine gemacht. Die IEC-Norm ist nicht nur relevant für die internationale Normierung von Adaptern, sondern dient auch als Richtlinie für nationale Regulierungen, die jedoch von der IEC- Norm abweichen können. Entsprechend kann es notwendig sein, dass für den Verkauf von bestimmten Adaptern in gewissen Ländern eine Bewilligung von den zuständigen Behörden einzuholen ist. WorldConnect garantiert nicht, dass die SKROSS® Produkte allen länderspezifischen Regulierungen entsprechen und erwartet, dass der Kunde mit ihr zusammenarbeitet, um die entsprechenden länderspezifischen Abklärungen zu treffen. Der Kunde akzeptiert hiermit, dass bestimmte SKROSS® Produkte in gewissen Ländern nicht verkauft werden dürfen.

10.4 Im Falle der Gewährleistung hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf Reparatur oder Austausch des mangelhaften SKROSS® Produktes, wobei die Wahl allein WorldConnect überlassen ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt gegen Rückzahlung des Kaufpreises (Wandelung) oder Ersatz eines allfälligen Minderwertes (Minderung).

10.5 Jede Gewährleistung erlischt, falls die SKROSS® Produkte durch Ver- oder Bearbeitung verändert worden sind und der Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht.

10.6 Massgebend für die Gewährleistung ist der Zustand der SKROSS® Produkte bei Übergang von Nutzen und Gefahr gemäss Ziffer 9.

10.7 Eine Rücksendung von bemängelten SKROSS® Produkten ist nur mit schriftlicher Einwilligung der WorldConnect im Voraus zulässig. Der Mangel ist in jedem Fall detailliert zu beschreiben, um WorldConnect die notwendigen Anhaltspunkte zur Identifizierung des Mangels zu geben. Ohne ihre Einwilligung zur Rücksendung ist WorldConnect nicht verpflichtet, die Kosten im Zusammenhang mit dem Rücktransport mangelfreier SKROSS® Produkte zu tragen.

10.8 Liegt ein Mangel vor, nimmt WorldConnect das SKROSS® Produkt zwecks Reparatur oder Austausch zurück. Es steht WorldConnect frei, dem Kunden stattdessen den Kaufpreis gutzuschreiben. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, insbesondere für Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden, Fertigungskosten, entgangene Gewinne, Drittschäden, nicht erzielte Ersparnisse etc. sowie jede Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

10.9 Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben können, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der SKROSS® Produkte an den Kunden.

10.10 Bitte beachte, dass unsere RELOADs eine Lithium Batterie enthalten, welche international als Gefahrengut gilt. Mit der Verschärfung der internationalen Transportrichtlinien bzgl. Gefahrengut können wir von unserem Hauptsitz in der Schweiz leider keinen Umtausch defekter Powerbanks mehr anbieten. Stattdessen hast du die Möglichkeit, dir ein anderes, gleichwertiges Produkt aus unserem SKROSS® Sortiment auszusuchen.

11. Rücktritt vom Vertrag

11.1 Die Parteien sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • 11.1.1 die Absendung der versandbereiten SKROSS® Produkte aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die im Einflussbereich des Kunden liegen;
  • 11.1.2 eine Partei eine Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb einer von der anderen Partei angemessen gesetzten Frist behebt;
  • 11.1.3 der Kunde die von WorldConnect gesetzten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat bzw. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von WorldConnect weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung der SKROSS® Produkte eine nach Ansicht von WorldConnect genügende Sicherheit erbringt;
  • 11.1.4 ein Insolvenz- bzw. Konkursverfahren über eine Partei eröffnet oder mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

11.2 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich des noch offenen Teiles der Lieferung aus den oben genannten Gründen erklärt werden.

11.3 Vorbehältlich der Ziffer 10.4, verjähren alle Schadenersatzansprüche des Kunden, die sich aus den Geschäftsbeziehungen ergeben können, innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und sind auf den Wert der Lieferung begrenzt. Insbesondere ist eine Haftung für darüber hinausgehende Schäden, insbesondere für Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden, Fertigungskosten, entgangene Gewinne, Drittschäden, nicht erzielte Ersparnisse etc. sowie jede Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

11.4 Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche von WorldConnect, sind im Falle eines Rücktrittes von WorldConnect die bereits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen ver tragsgemäss abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die SKROSS® Produkte vom Kunden noch nicht angenommen wurden, sowie für von World Connect erbrachte Vorbereitungshandlungen. WorldConnect steht in jedem Fall auch das Recht zu, die Rücksendung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

12. Immaterialgüterrechte

12.1 Der Kunde ist berechtigt, Marken, Warenzeichen, Handelsnamen, Patente und Muster von WorldConnect – soweit dies im Zusammenhang mit der Weiterveräusserung der SKROSS® Produkte von WorldConnect unumgänglich ist – für eigene Zwecke zu verwen- den. Jeder Missbrauch berechtigt WorldConnect, gegen den Kunden Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Alle Werbemassnahmen des Kunden, die sich auf SKROSS® Produkte von WorldConnect beziehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von WorldConnect. Der Kunde wird nicht fremde Patent- und/oder Markenrechte oder fremdes Know-How verletzen. Sollten Dritte solche gewerblichen Schutzrechte gerichtlich oder aussergerichtlich gegen WorldConnect geltend machen, für deren Verletzung der Kunde verantwortlich ist, wird der Kunde WorldConnect diesbezüglich schad- und klaglos halten. Erfolgt die klageweise Geltendmachung gegen den Kunden selbst, so wird er WorldConnect hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Werden gewerbliche Schutzrechte von Dritten gegen WorldConnect wegen Verletzungen geltend gemacht, für die der Kunde nicht verantwortlich ist, verpflichtet sich der Kunde, auf Aufforderung von WorldConnect, alle noch bei ihm lagernden SKROSS® Produkte, auf die sich die Verletzung bezieht, an WorldConnect gegen Erstattung des Einkaufspreises und der Rücksendekosten zurückzugeben und alle Werbemittel, die sich auf die inkriminierten SKROSS® Produkte beziehen, zu vernichten oder anzupassen. Mit Ausnahme der vorgenannten Erstattungen steht dem Kunden in diesem Fall kein wie immer gearteter Anspruch gegen WorldConnect zu.

13. Recht und Gerichtsstand

13.1. Die ordentlichen Gerichte am Sitz der WorldConnect sind zuständig.

13.2 Alle mit Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizer Recht mit Ausnahme dessen Kollisionsrechts, das auf eine andere anwendbare Rechtsordnung verweisen würde. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

WorldConnect AG, Mai 2017